Bewerbungsfoto - Geld zurück vom Finanzamt
Im Zuge Ihrer Bewerbung können beruflich veranlasste Aufwendungen oder Ausgaben für nicht Selbständige und zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen geleistet werden (=also für die Bewerbung beim potenziellen neuen Arbeitgeber) von der Lohnsteuer als Werbungskosten abgesetzt werden.
Bewahren Sie also Ihre Rechnung von Markus Nitsche Fotografie für die Bewerbungsfotos gut auf und reichen Sie diese im Zuge Ihrer Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt ein.
Neben den Bewerbungsfotos können auch andere Kosten in Zusammenhang mit der Bewerbung abgesetzt werden – siehe dazu auch: Werbungskosten Finanzamt
Jedem Arbeitnehmer steht ein Werbungskostenpauschale in der Höhe von 132 Euro jährlich zu. Dieses Pauschale ist schon automatisch berücksichtigt, unabhängig davon, ob Werbungskosten anfallen und werden von der Lohnsteuerbemessungsgrundlage abgezogen.
Alle anfallenden Werbungskosten wirken sich daher nur dann steuermindernd aus, wenn sie insgesamt mehr als 132 Euro jährlich betragen.