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Werbungskosten Bewerbung

Bewerbungsfoto – holen Sie sich das Geld zurück

Bewerbungsfoto – Geld zurück vom Finanzamt Im Zuge Ihrer Bewerbung können beruflich veranlasste Aufwendungen oder Ausgaben für nicht Selbständige und zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen geleistet werden (=also für die Bewerbung beim potenziellen neuen Arbeitgeber) von der Lohnsteuer als Werbungskosten abgesetzt werden. Bewahren Sie also Ihre Rechnung von Markus Nitsche Fotografie für die

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